Befristete Nachzahlungen Säule 3a

Bundesrat verzichtet auf Einkauf in die Säule 3a, ermöglicht aber befristete Nachzahlungen

Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, dass die Motion Ettlin (19.3702) zum Einkauf in die Säule 3a umgesetzt wird. Der VVS hat bereits im Rahmen der Vernehmlassung dargelegt, dass der Umsetzungsvorschlag nicht dem ursprünglichen parlamentarischen Auftrag entspricht.

Beitragslücken entstehen in unserem Vorsorgesystem im Wesentlichen durch ein fehlendes AHV-pflichtiges Einkommen und nicht durch versehentlich nicht getätigte Einzahlungen in die private Vorsorge. Zudem wird die Verordnungsanpassung erst im Verlauf der kommenden zehn Jahr seine volle Wirkung entfalten, da bereits bestehende Lücken der vergangenen 10 Jahre in der Säule 3a nicht berücksichtig werden können.

Der VVS begrüsst, dass der Bundesrat der privaten Selbstvorsorge damit einen ersten kleinen Schritt zur Weiterentwicklung ermöglicht und wertet diesen Schritt als Signal, dass der gebundenen Selbstvorsorge ein wichtiger Stellenwert in unserem Vorsorgesystem zukommt.

Der VVS wird sich weiterhin für einen echten Einkauf in die Säule 3a einsetzen, wie er auch in der AHV und in der zweiten Säule bekannt ist. Die vom Bundesrat nun zugelassenen befristeten Nachzahlungen stellen keinen echten «Einkauf» in die Säule 3a dar, wie es mit der Motion gefordert wurde.

Unterschiede «Modell Ettlin» (Einkauf 3a) und «Modell BSV» (befristete Nachzahlung)