Einkauf 3a (Motion Ettlin)

Bundesrat will nachträglichen Einkauf in die Säule 3a (Einkauf 3a) ermöglichen. Es muss aber noch dringend nachgebessert werden.

In der ersten und zweiten Säule können entstandene Lücken nachträglich geschlossen werden. In der Säule 3a gibt es heute noch keine Möglichkeit persönliche Lücken aufzufüllen. Die Politik will das ändern: Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, nach dem Modell der Motion Ettlin den Einkauf in die Säule 3a zu ermöglichen. Die Motion Ettlin hat ein austariertes und ein breit abgestütztes Modell für den Einkauf in die Säule 3a aufgestellt. Der Bundesrat hat einen von der Motion Ettlin stark abweichenden Umsetzungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Hauptkritikpunkte

Kein Auffüllen bereits bestehender Lücken

Bei der AHV und Pensionskasse wird bei Einkäufen auf das Versicherungsalter der einkaufenden Person geachtet und daraus die Lücke errechnet. Für uns schwer verständlich ist, dass der Bundesrat von diesem erprobten Ansatz und vom Modell der Motion Ettlin abweicht. Beim bundesrätlichen Modell könnten bereits bestehende Lücken niemals gefüllt werden – zum Nachteil aller heute Erwerbstätigen.

AHV-pflichtiges Einkommen als Voraussetzung

Ob die Person ein AHV-pflichtiges Einkommen hatte, spielt beim Errechnen der Lücken in der ersten und zweiten Säule richtigerweise keine Rolle. Warum dies dann in der Säule 3a nach dem Modell des Bundesrates anders sein soll, bleibt ein Rätsel. Heute gängige Lebens- und Arbeitsmodelle (z.B. Aus- und Weiterbildung, Familienzeit, Teilzeitarbeitende) würden benachteiligt.

Hohe administrative Aufwände

Auch bei den administrativen Aufwänden ist das Modell Bundesrat unnötig kompliziert. Der Motionstext erlaubt es den 3a-Stiftungen und Versicherungen mit einem Blick in die BSV-Tabelle zum grösstmöglichen Säule 3a-Guthaben zu erkennen, ob der Vorsorgenehmer einen Einkauf tätigen kann.

Konzeptionelle Fehler

Bei der AHV und Pensionskasse wird bei Einkäufen auf das Versicherungsalter der einkaufenden Person geachtet und daraus die Lücke errechnet. Für uns schwer verständlich ist, dass der Bundesrat von diesem erprobten Ansatz und vom Modell der Motion Ettlin abweicht. Beim bundesrätlichen Modell könnten bereits bestehende Lücken niemals gefüllt werden – zum Nachteil aller heute Erwerbstätigen.

Ob die Person ein AHV-pflichtiges Einkommen hatte, spielt beim Errechnen der Lücken in der ersten und zweiten Säule richtigerweise keine Rolle. Warum dies dann in der Säule 3a nach dem Modell des Bundesrates anders sein soll, bleibt ein Rätsel. Heute gängige Lebens- und Arbeitsmodelle (z.B. Aus- und Weiterbildung, Familienzeit, Teilzeitarbeitende) würden benachteiligt.

Auch bei den administrativen Aufwänden ist das Modell Bundesrat unnötig kompliziert. Der Motionstext erlaubt es den 3a-Stiftungen und Versicherungen mit einem Blick in die BSV-Tabelle zum grösstmöglichen Säule 3a-Guthaben zu erkennen, ob der Vorsorgenehmer einen Einkauf tätigen kann.

Unterschiede «Modell Ettlin» und «Modell BSV»

drei-säulen-prinzip

Selbstvorsorge stärken

Der Verein Vorsorge Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass diese Konstruktionsfehler im Rahmen der Vernehmlassung nachgebessert werden. Die Säule 3a ist ein wichtiger Pfeiler der eigenverantwortlichen Vorsorge, der in der Bevölkerung hohes Vertrauen geniesst.

«Die Voraussetzung eines AHV-pflichtigen Einkommens für den Einkauf ist besonders für Frauen, die auf Grund Familienplanung nicht erwerbstätig sind, ein grosser Nachteil. Sie können die in dieser Zeit entstehenden Lücken nicht schliessen.»
Nathalie Gonnet
Geschäftsführerin Rendita Vorsorgestiftungen
«Vielen musste ich sagen, dass Einkäufe in die Säule 3a für sie nicht möglich sein würden, wenn die Vorlage so umgesetzt werde.»
NZZ vom 20.12.2023
Erich Ettlin
Erich Ettlin
Ständerat OW
«Den heute 30- bis 50-Jährigen bringt die Vorlage des Bundesrats in dieser Form wenig. Es sollte möglich sein, rückwirkend für frühere Jahre einzuzahlen, wie das in der Motion Ettlin vorgesehen war.»
Nils Aggett
Stiftungsrat PostFinance
«Unser Vorsorgesystem muss die Vielfalt der Lebens- und Arbeitsbiographien unserer Gesellschaft abbilden können. Daraus entstandene Lücken in der Vorsorge sind in den drei Säulen gleichwertig zu behandeln.»
Marcel Rumo
Geschäftsführer Vorsorgestiftung Zürcher Kantonalbank

Case Study 1

Beruflicher Wiedereinstieg nach längerer Erwerbspause (Elternzeit)

Als junge Frau war Irene P. als Architektin berufstätig und hatte ein 3a-Konto bei Ihrer Bank, in das sie regelmässig einzahlte. Aufgrund Ihres Einkommens nicht immer das Maximum, aber dafür regelmässig über mehrere Jahre. Nach Ihrer Hochzeit wurde der Kinderwunsch schnell erfüllt und beiden war die bewusste Elternzeit für Irene wichtig. In Folge war es ihr in den nächsten Jahren nicht möglich weiter auf Ihr 3a-Konto einzuzahlen.

Inzwischen ist Irene 50 Jahre alt und arbeitet wieder 80%, dank einer Erbschaft hat Sie auch etwas Geld zur freien Verfügung, das sie gerne in Ihre Altersvorsorge investieren würde. Da der gewählte Plan Ihres Arbeitgebers auf das Minimum beschränkt ist, ist ein Einkauf in die Pensionskasse leider nicht möglich.

Mit der vom BSV vorgeschlagenen Lösung kann Irene P. ihre während der Elternzeit entstandenen Lücken nicht auffüllen.

Case StudY 2

Karrieresprung / höhere Sparquote

Als Lehrer genoss Fabian D. seinen Beruf in vollen Zügen. Sein 3a-Konto eröffnete er direkt nach Erhalt seines ersten Gehaltes mit 25 Jahren. Seinen lang gehegten Traum von einer Weltreise und einem Freiwilligeneinsatz als Volontär in Afrika konnte er mit 30 Jahren realisieren und verbrachte drei Jahre in Kenia und im Senegal.

Einen Wiedereinstieg in den Beruf schaffte er schnell und konnte sich über die Zeit weiterentwickeln bis hin zu seiner Beförderung zum Schulleiter mit 48. Dank des signifikant höheren Gehaltes und seines bescheidenen Lebenswandels hat sich seine Sparquote erheblich verbessert. Die daraus resultierenden Mittel würde er gerne in seine Altersvorsorge investieren.

Mit der vom BSV vorgeschlagenen Lösung kann Fabian D. seine entstandenen Lücken nicht auffüllen.

Case Study 3

Scheidung / Barvermögen

Nach 20 Jahren Ehe hatten sich Sabine und Martin S., beide berufstätig, leider auseinandergelebt. Während der gemeinsamen Zeit wurden freie Mittel in Martins Pensionskasse eingezahlt, um die vorhandene Lücke zu schliessen, da er erst mit 30 in die Schweiz einwanderte. Sabine hatte sich nicht gross mit Ihrer Vorsorge beschäftigt und auf den gemeinsamen Lebensabend gezählt.

Nach dem Vorsorgeausgleich und der Aufteilung des Vermögens in Folge der Scheidung hat Sabine eine Vorsorgelücke und auch CHF 50’000 Barvermögen. Aufgrund von Sabines Teilzeitpensum verteilt auf zwei Arbeitgeber kann Sie die Mittel nicht in die Pensionskasse einbringen. Ihr bleibt somit nur die Investition in eine 3a-Vorsorgelösung.

Mit der vom BSV vorgeschlagenen Lösung kann Sabine S. keinen 3a-Einkauf tätigen.