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Unsere aktuellen Schwerpunktthemen
Der VVS unterstützt die Motion Hegglin (23.3604) zur Verbesserung der Absicherung von Freizügigkeits- und Säule 3a-Guthaben.
Die Digitalisierung führt bei den Freizügigkeit- und Säule 3a-Anbietern, Ihren Kunden und den Aufsichtsbehörden zu Chancen und Risiken. Der VVS setzt sich dafür ein die Chancen zu maximieren und die Risiken zu mitigieren z.B. via Analysen, Teilnahme an Initiativen (OpenPK, DIBS, usw), aktive Diskussion von Lösungsansätzen und einer aktive Analyse von Risiken (z.B. Cyber-Security und Fraud Risk).
Systembedingt gibt es viele kontaktlose Freizügigkeitsguthaben (z. B. von Personen, die nur kurz in der Schweiz gearbeitet haben). Die Verwaltung dieser Konten verursacht Kosten, ohne dass die eine effektive Altersabsicherung anbieten. Der VVS unterstützt alle parlamentarischen und regulatorischen Initiativen zur Behebung dieses systematischen Probleme und kann die dafür nötigen Daten und Analysen liefern, z. B. die Bestrebung, dass Freizügigkeitsguthaben unter CHF 5 000 an den Vorsorgenehmer ausbezahlt werden können.
In der «Neurentenstatistik» des BFS ist ersichtlich, dass die breite Bevölkerung das Potential in der Säule 3a nicht ausschöpft. Eine Ursache dafür ist unter anderem die fehlende Möglichkeit (im Gegensatz zur 1. und 2. Säule), Lücken in der Säule 3a via Einkauf zu schliessen. Der VVS setzt sich für eine Angleichung ein, z. B. via speditiver Umsetzung der Motion Ettlin (19.3702).
Die Regulierung von Freizügigkeit und Säule 3a hat regulatorische Verbesserungsmöglichkeiten. Der VVS setzt sich mit seiner fachlichen Expertise im Interesse aller Beteiligten (Vorsorgenehmer, Vorsorgestiftungen, Aufsichtsbehörden) für effiziente Lösungen ein, welche auch die Rechtssicherheit erhöhen, z. B. mit regulatorischen Verbesserungen bei der Privilegierung von Vorsorgeguthaben im Konkurs einer Bank oder der Regelung der Begünstigtenordnung.