Verein Vorsorge Schweiz (VVS)
Der Verein Vorsorge Schweiz (VVS) vertritt die Interessen der Freizügigkeits- und Säule 3a-Stiftungen und deren Kunden. Er stellt sicher, dass diese Interessen Gehör finden. Der Verein unterstützt auch die Positionierung der Freizügigkeit und der Säule 3a bei der Weiterentwicklung des Schweizer Vorsorgesystems.
Unsere aktuellen Schwerpunktthemen
Der VVS unterstützt die Motion Hegglin (23.3604) zur Verbesserung der Absicherung von Freizügigkeits- und Säule 3a-Guthaben. Die Limite der konkursrechtlichen Privilegierung von nur 100’000 Schweizer Franken soll aufgehoben werden. Zudem soll die Auszahlung der Vorsorgeguthaben an die Vorsorge- resp. Freizügigkeitsstiftungen ausserhalb der Kollokation erfolgen.
Der VVS entwickelt in Zusammenarbeit mit Swiss Fintech Innovations (SFTI), dem Verein bvg-digital und weiteren Marktteilnehmern einen QR-Code-Standard. Dieser erlaubt künftig die Abbildung von Informationen aus dem Vorsorgeausweis von Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftungen. Damit können die Informationen digital ausgelesen werden und in Vorsorgedashboards sichtbar gemacht werden. Der Standard wird voraussichtlich Mitte 2026 für die Implementierung zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus pflegt der VVS einen aktiven Dialog mit allen relevanten Marktteilnehmern und weiteren Stakeholdern, damit Vorsorgenehmer künftig auf digitalem Weg einfach, verständlich und sicher auf Informationen zu ihrem Vorsorgevermögen zugreifen können.
Der VVS setzt sich dafür ein, dass Freizügigkeitsvermögen mit geringem Saldo direkt zum Zeitpunkt des Austritts aus einer Vorsorgeeinrichtung und ungeachtet des Alters des Vorsorgenehmers ausbezahlt werden. So könnten in erheblichem Umfang Verwaltungskosten gespart werden, ohne die Vorsorge im Alter zu gefährden.
Insgesamt verwalten die Freizügigkeitsstiftungen und die Stiftung Auffangeinrichtung rund CHF 70 Mia. an Freizügigkeitsgeldern. Hochrechnungen ergeben, dass rund 1.3 Mio. Kunden der Stiftung Auffangeinrichtung und der übrigen Freizügigkeitsstiftungen über ein Freizügigkeitsvermögen verfügen, das geringer ist als 5’000 Schweizer Franken. Das entspricht rund 54 % aller Vorsorgenehmer (insgesamt 2.4 Mio. Vorsorgenehmer).
Das Gesamtvermögen aller Vorsorgenehmer, die über ein Freizügigkeitsvermögen kleiner als 5’000 Schweizer Franken verfügen, beläuft sich lediglich auf rund 2 Mia. Schweizer Franken. Das entspricht rund 3 % aller Freizügigkeitsvermögen, die durch die Stiftung Auffangeinrichtung und die übrigen Freizügigkeitsstiftungen verwaltet werden.
Mit Blick auf die Vielzahl der kontaktlosen Vermögen in der 2. Säule, verdeutlicht sich die Problematik der geringen Freizügigkeitsvermögen. Die Datenerhebungen des VVS zeigen, dass rund 70 % der kontaktlosen Freizügigkeitskonten einen Saldo aufweisen, der tiefer ist als 5’000 Schweizer Franken. Davon ist insbesondere die Stiftung Auffangeinrichtung betroffen.
Die Motion Ettlin (19.3702) – Einkauf in die Säule 3a ermöglichen – wurde gesetzlich in Teilen umgesetzt. Seit dem 01.01.2026 ist es möglich, nachträglich Beiträge in die Säule 3a einzuzahlen. Dies gilt jedoch nur für verpasste Einzahlungen ab dem 01.01.2025 und unter weiteren engen Restriktionen.
Leider ist damit die Motion nicht wortgetreu umgesetzt worden. Ein echter Einkauf in die Säule 3a ist noch nicht möglich und damit diesbezüglich die Säule 3a der AHV und dem BVG nicht gleichgestellt. Die Bedingungen für einen «Einkauf» in die Säule 3a sind viel restriktiver als in der 1. und der 2. Säule.
Der VVS setzt sich daher nach wie vor dafür ein, dass auch in der Säule 3a ein Einkauf möglich wird, wie er in der AHV und im BVG möglich ist und wie er eigentlich gemäss Wortlaut der Motion und der Zustimmung des Parlaments hätte umgesetzt werden sollen.
Sowohl in der Säule 3a als auch im Bereich der Freizügigkeit sind neben den alltäglichen fachlichen Fragestellungen immer wieder sehr spezielle Konstellationen fachlich zu beurteilen. Der VVS bietet regelmässig Plattformen, die einen Fachaustausch ermöglichen und zum Ziel haben, das vorhandene Fachwissen zu teilen und weiterzuentwickeln, insbesondere bei Änderungen in den Gesetzen oder der Weiterentwicklung von regulatorischen Vorgaben.
Vorsorge in der Schweiz
Vorsorgesystem in der Schweiz
Aufgrund einer weitsichtigen und vorausschauenden Politik sowie einer konsequenten und konsistenten Umsetzung hat die Schweiz heute eines der besten Vorsorgesysteme weltweit. Das Drei-Säulen-Konzept bietet eine stabile Basis, um durch die heutigen Herausforderungen von demographischer Langlebigkeit und Tiefzinsumfeld zu navigieren.
Für was wir uns einsetzen
Wir fördern das Verständnis von allen Beteiligten, ob aus Wirtschaft, Medien oder Politik für die Stärken und auch die Herausforderungen der Vorsorgestiftungen im Bereich Freizügigkeit und Säule 3a.
Dienstleistungen
Der VVS ist eine Service-Organisation für seine Mitglieder durch die Verbreitung von fachlichen Informationen, der Verbesserung der operationalen Effizienz und Risikominderung sowie dem Austausch unter den Mitgliedern.
Public Affairs
Der VVS ist eine Public Affairs-Organisation und gibt den Freizügigkeits- und Säule 3a-Stiftungen in Politik, Verwaltung und Medien eine Stimme.
Entstehung
2011 trafen sich erstmals Vertreter der grössten 3a und Freizügigkeits- Vorsorgeeinrichtungen im informellen Kreis, um durch einen Austausch von Arbeitshilfen und einer Abstimmung in der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen für ihre Stiftungen und deren Kunden zu profitieren.
Inzwischen ist der VVS der Branchenverband, der fast den gesamten privaten Freizügigkeits- und Säule 3a-Markt repräsentiert.
Einzahlungsrechner Säule 3a
- Der Rechner berechnet den maximal möglichen Betrag für einen 3a-Einkauf nach Umsetzung der Motion Ettlin.
- Die Berechnung basiert auf Ihrem Alter, Ihrem aktuellen 3a-Vermögen und Ihren möglichen Abzügen. Grundlage bildet die Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens des BSV.
- Folgendes gilt für den 3a-Einkauf:
- Der Maximalbetrag von CHF 35'280 (grosser 3a-Beitrag) kann nicht überschritten werden.
- Ein 3a-Einkauf ist nur alle 5 Jahre möglich.
- Die Berechnungen beziehen sich auf eine einzelne Person. Vorteile durch Kinder oder Heirat werden nicht berücksichtigt.
- Zudem basieren die Berechnungen auf dem angegebenen Gehalt und den aktuellen Kennzahlen des Schweizer Vorsorgesystems, zum Beispiel dem aktuellen Pensionsalter.
Unsere Vision
- Stärkung Dreisäulensystem
- Privat getragene FZ und 3a
- 3a unterstützt 1. und 2. Säule und füllt individuell Lücken
Unsere Mission
- Verbreitung von fachlichen Informationen
- Verbesserung der operationellen Effizienz (z. B. Digitalisierung) und Risikominderung
- Ansprechpartner für Branche
- Austausch unter Mitgliedern und Dienstleistungen für Mitglieder
Über uns
Wir bieten den Behörden, der Politik und Medien einen zentralen Ansprechpartner für Fragen und Diskussionen rund um die Freizügigkeit und die Säule 3a.
Durch eine institutsübergreifende Zusammenarbeit helfen wir allen Mitgliedern:
- Rahmenbedingungen zu schaffen, um regulatorische Vorgaben konsistent umzusetzen
- Die Stiftungsräte, Geschäftsleitung und Mitarbeiter der Stiftungen in ihrer Aus- und Weiterbildung zu unterstützen
- Die operationelle Effizienz im Interesse der Stifter und deren Kunden kontinuierlich zu verbessern und die Risiken zu mindern